Hier finden Sie alle relevanten Fragen & Antworten zum Thema Logopädie, Sprachtherapie und allem was dazu gehört!
Logopädie beinhaltet die Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation auf den Gebieten der Stimme, des Sprechens, der Sprache, sowie des Schluckens.
In der Praxis für Logopädie Franziska Hofstetter behandeln wir somit jegliche Einschränkungen in den oben aufgeführten Bereichen unter dem Aspekt einer ganzheitlichen Behandlung.
Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen eine logopädische Behandlung benötigt, ist eine Verordnung des Arztes Grundvoraussetzung.
Logopäden dürfen ausschließlich auf ärztliche Verordnung hin therapieren.
Eine solche Verordnung erhalten Sie von Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Zahnarzt/ Kieferorthopäden oder weiteren Fachärzten.
Melden Sie sich gerne direkt bei uns, telefonisch oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten mit der Verordnung direkt vorbei. Wir werden zeitnah einen Termin zur logopädischen Befunderhebung, Erstbehandlung und individuellen Beratung vereinbaren. Die hieraus gewonnenen Informationen ergeben zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die individuelle Auswahl der Behandlungsmethoden/Therapieansätze.
Je nach Verordnung des Arztes dauert eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel kommen Sie 1-2 mal wöchentlich in unsere Praxis.
Die Gesamtverordnungsmenge ist in den Heilmittelrichtlinien für die einzelnen Störungsbilder festgelegt. Diese ist abhängig vom Grund der Therapie und auch davon, wie intensiv Sie zu Hause üben.
Beim Erstgespräch/Anamnese ist es wünschenswert, wenn Sie als Eltern oder Begleitperson dabei sind. Im weiteren Therapieverlauf kommen die Kinder dann in der Regel alleine in den Therapieraum. Am Ende jeder Stunde (5-10 Minuten) bekommen Sie berichtet, was gemacht wurde und was Sie daheim fortführen sollten.
Bei Patienten, die aufgrund einer chronischen Erkrankung nur bedingt handlungsfähig sind, können Sie natürlich jederzeit in der Therapie dabei sein.
Sofern wir Ihnen Hausaufgaben mitgeben, sollten diese auch erledigt werden, um die Therapie bestmöglich zu unterstützen und den Behandlungsverlauf zu beschleunigen.
Gesetzlich versicherte Patienten die älter als 18 Jahre alt sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Pro Verordnung sind dies 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten. Eine Befreiung dieser Kosten ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich. Den Eigenanteil bezahlen Sie direkt an uns und wir berechnen das direkt mit Ihrer jeweiligen Kasse.
Privatpatienten erhalten eine seperate Rechnung. Inwieweit dies von Ihrer Kasse übernommen wird, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Natürlich kann die Therapie auch bei Ihnen vor Ort oder in bestimmten Einrichtungen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist der Hinweis auf der jeweiligen ärztlichen Verordnung.
Für einen reibunglosen Praxisablauf bitten wir Sie nicht wahrnehmbare Termine rechtzeitig bei uns zu melden, da die Krankenkassen nur Termine bezahlt, die auch tatsächlich stattgefunden haben.
Aufgrund eines Treppenlifts (4 Stufen) in Marktheidenfeld und eines Aufzugs in Lohr sind unsere Praxen auch für Rollstuhlfahrer frei zugänglich. Parkplätze finden Sie entweder direkt neben dem Eingang oder vor der Praxis.
Ja! Die Ermöglichung einer oralen Nahrungsaufnahme unter Berücksichtigung von Elternberatung ist ebenfalls ein Teil der logopoädischen Therapie. So werden beispielsweise Fütterpositionen oder verschiedene Sauger besprochen. Darüber hinaus werden die Kinder spielerisch an verschiedene Konsistenzen herangeführt und die intraorale Sensibilität normalisiert. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns!
Eine „klassische“ LRS-Therapie durch die Logopädie wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Liegt die Ursache der Legasthenie jedoch im Bereich der Sprachstörung (Wörter werden nicht korrekt gehört, Wortfindungsstörungen fallen auf, ein Unterscheiden einzelner Laute ist schwer möglich,…), sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.