In derPraxis für Logopädie Franziska Hofstetter
behandeln wir Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in und um Marktheidenfeld, sowie Lohr am Main. Die Termine werden nach ärztlicher Absprache individuell vergeben. Voraussetzung für die logopädische Therapie ist ein ärztliches Rezept, welches nicht älter als 14 Tage sein sollte. Diese Verordnung erhalten Sie unter anderem von:
- Hausärzten
- Kinderärzten
- H-N-O Ärzten / Phoniatern
- Zahnärzten / Kieferothopäden
- weiteren Fachärzten (Neurologie, Psychiatrie, Pneumologie,...)
Je nach Störungsbild kann die Therapiedauer und die Therapiefrequenz der einzelnen Verordnungen variieren. Wenn Sie über eine Verordnung verfügen, bringen Sie diese bei Ihrem ersten Besuch in unseren Praxen in Marktheidenfeld oder Lohr am Main mit.
Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, andernfalls entsteht eine Zuzahlungsgebühr, welche 10% je Heilmittelverordnung beträgt. Die Möglichkeit einer Befreiung von diesen Kosten ist unter bestimmten Umständen möglich, hier helfen wir Ihnen gerne weiter.